Tesla Touch Display zählt als Handy und führt zum Fahrverbot

Rechtliches

August 5, 2020

Tesla Touch Display zählt als Handy und führt zum Fahrverbot

Tesla Touch Display zählt als Handy und führt zum Fahrverbot?

Die Innenausstattung eines Teslas ist eher minimalistisch gehalten – mit einer Ausnahme, dem riesigen Touch-Display. Und genau dieser kann den Fahrern zum Verhängnis werden, wie ein Oberlandesgericht nun entschieden hat.

Wer die Scheibenwischer eines Teslas verstellen möchte, muss das entweder per Sprachkommando oder etwas umständlich über ein Untermenü auf dem Touch-Display machen. Einen klassischen Hebel gibt es nicht. Ein Fahrer hatte Probleme damit, schaute zu lange auf das Display und kam dadurch von der Fahrbahn ab. Das Urteil: 200 Euro Busgeld und ein Monat Fahrverbot. Denn das Oberlandesgericht Karlsruhe bewertete die Aktion nach dem „Handyparagraph“ (§ 23 Abs. 1a StVO).

Unmittelbare Folgen für Tesla hat das Urteil allerdings nicht. Immerhin ist das Nutzen von Berührungsbildschirmen nicht automatisch verboten. Ein kurzer Blick, ohne den Straßenverkehr dabei zu gefährden, ist nach wie vor erlaubt. Und die Verantwortung liegt letztlich bei dem Fahrer selbst.

„Der fest im Fahrzeug der Marke Tesla eingebaute Berührungsbildschirm (Touchscreen) ist ein elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a S. 1 u. 2 StVO, dessen Bedienung dem Kraftfahrzeugführer nur unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift gestattet ist, ohne dass es darauf ankommt, welchen Zweck der Fahrzeugführer mit der Bedienung verfolgt. Auch die Einstellung der zum Betrieb des Kraftfahrzeugs notwendiger Funktionen über Touchscreen (hier: Einstellung des Wischintervalls des Scheibenwischers) ist daher nur gestattet, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden ist.“ , urteilte das OLG Karlsruhe.

Anders gesagt: Ein Autofahrer darf einen solchen Bildschirm während der Fahrt grundsätzlich nutzen, aber eben nur dann, wenn er nicht davon abgelenkt wird. Kurz darf er also durchaus darauf gucken, die Einstellung des Scheibenwischer Intervalls bei einem Tesla fällt aber nicht in diese Kategorie.

Tesla muss darauf nicht reagieren, da die Verantwortung beim Fahrer selbst liegt. Eine Änderung der Benutzeroberfläche wäre für Tesla-Besitzer aber zweifellos wünschenswert, die Scheibenwischer Frequenz sollte besser/schneller erreichbar sein.

Tesla hat es vorgemacht, und viele andere Hersteller machen es vor allem bei ihren neu kommenden Elektroautos nach: Wo früher eine Vielzahl von Knöpfen und Schaltern das Cockpit zierte, herrscht heute zunehmend Leere, weil die meisten Funktionen auf einen oder mehrere Touchscreens wandern. Beim Tesla Model 3 und Model Y gibt es nur einen Bildschirm, und die Zahl der physischen Bedien-Elemente ist so reduziert wie wohl bei keinem anderen Auto. Aber nach einem jetzt bekannt gewordenen OLG-Urteil kann dessen Nutzung während der Fahrt Bußgeld und dadurch sogar den Führerschein kosten.

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Tesla Model 3

Tesla-Touchscreen zählt als Gerät

Und auch der fest im Tesla Model 3 verbaute Touchscreen für fast alle Funktionen sei ein solches Gerät im Sinne des Gesetzes, befanden beide Gerichtsinstanzen. Der Fahrer hatte an dem Tag mit starkem Regen versucht, auf dem Bildschirm das Intervall für den Scheibenwischer zu verstellen. Wie das OLG feststellte und -hielt, lässt sich der zwar mit einem Schalter an- und ausschalten, aber nur per Touchscreen regulieren, wofür mindestens zweimal Tippen erforderlich sei.

Und das hätte der verurteilte Tesla-Fahrer trotz des starken Regens wohl besser gelassen. Bei der rechtlichen Beurteilung komme es nicht darauf an, was er mit der Beschäftigung mit Bildschirm statt Straße erreichen wollte, sondern nur darauf, dass eine zu lange Blick-Abwendung ordnungswidrig sei, urteilte das OLG. Das Amtsgericht sei korrekt davon ausgegangen, dass sich der Unfall mit mehr Aufmerksamkeit für die Straße hätte verhindern lassen.

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Tesla Interieur weiss

Urteil bringt Tesla-Fahrer in Zwickmühle

Offenbar zum ersten Mal hatte mit Karlsruhe jetzt ein OLG einen derartigen Tesla-Fall vorliegen – mit der zunehmenden Verbreitung von Touchscreens in Elektro- und anderen Autos könnten es mehr werden. Ebenso könnte ein anderes OLG zu einer anderen Ansicht kommen. Einstweilen aber stecken Fahrer von Tesla Model 3 (Model S und X haben noch einen Dreh-Regler) in einer Zwickmühle: Wenn sie bei schlechter Sicht das Scheibenwischer-Intervall verstellen wollen, was ja dringend erforderlich sein kann, laufen sie Gefahr, dafür bestraft zu werden.

Dass in diesem Fall ein Fahrverbot gegen den Fahrer des Tesla Model 3 verhängt wurde, hängt allerdings damit zusammen, dass er das Zeichen und Bäume beschädigte – für diesen Fall sieht der Bußgeld-Katalog 200 Euro, einen Punkt in Flensburg und einen Monat ohne Führerschein vor. Bei einer Gefährdung anderer durch Beschäftigung mit Elektronik, bei Tesla nach dem OLG jetzt also auch dem Touchscreen, droht ebenfalls ein Punkt mit Fahrverbot, und wenn weder Gefährdung noch Fremdschaden vorliegen 100 Euro Bußgeld.

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Tesla Model 3 Touchscreen

Fahrverbot und Punkte nach Unfall: Tesla-Display ist ein "Handy"

Wer schon jemals in einem Tesla gefahren oder gesessen ist, wird wissen, dass das Innere einerseits ein minimalistisch Design hat, andererseits als gigantisch bezeichnet werden kann. Letzteres meint den riesigen Bildschirm, ersteres den sparsamen Einsatz von physischen Knöpfen und Reglern. Beides hängt mit dem Display zusammen, dieses übernimmt bei einem Tesla auch zahlreiche essentielle Einstellungen.
Dazu zählt u. a. die Frequenz des Scheibenwischers. Diese können herkömmliche Autos über einen Hebel am Lenkrad verstellen, bei einem Tesla muss man das jedoch entweder in einem Unter­menü über das Mittelkonsolen-Display oder per Sprachkommando vornehmen. Der Beschluss des OLG Karlsruhe von Ende März wurde jetzt im Blog eines Rechtsanwalts veröffentlicht und darunter diskutiert. Demnach war der Besitzer eines Tesla Model 3 im Frühjahr 2019 auf einer Bundesstraße von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Netzknoten-Zeichen sowie mehreren Bäumen kollidiert. Das Elektroauto dürfte also schwer beschädigt worden sein, doch für den Fahrer war das noch nicht alles: Vom Amtsgericht Karlsruhe wurde er anschließend verurteilt, 200 Euro Geldbuße zu bezahlen und für einen Monat seinen Führerschein abzugeben. Das OLG blieb bei diesem Urteil. Denn der Tesla-Fahrer hatte sich nach Ansicht beider Instanzen eines Verstoßes gegen Paragraph 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung schuldig gemacht, der den Umgang mit elektronischen Geräten im Auto regelt. Bekannt dürfte sein, dass man neben dem Steuer nicht auch das Mobiltelefon in der Hand haben darf. Doch auch für eingebaute Helfer wie Navigationsgeräte gibt es Regeln: Man darf sie beim Fahren nur mit der Hand bedienen, wenn dafür „eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät“ ausreicht.

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Tesla Cybertruck


Gericht verbietet Touchscreen Bedienung

Laut Gerichtsurteil ist ein fest verbauter Touchscreen auch dann ein elektronisches Gerät, wenn damit zum Beispiel das Scheibenwischer-Intervall verstellt werden kann. Eine Entscheidung, die weitreichende Folgen für die Nutzung von Touchscreens im Auto haben könnte!

Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe bestätigte in einem letztinstanzlichen Urteil (1 Rb 36 Ss 832/19) ein Fahrverbot für einen Tesla-Fahrer, der bei Regen von der Straße abkam, weil er das Intervall des Scheibenwischers am Zentralbildschirm verstellen wollte.

Im Leitsatz des Urteils heißt es: "Der fest im Fahrzeug der Marke Tesla eingebaute Berührungsbildschirm (Touchscreen) ist ein elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a S. 1 u. 2 StVO, dessen Bedienung dem Kraftfahrzeugführer nur unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift gestattet ist, ohne dass es darauf ankommt, welchen Zweck der Fahrzeugführer mit der Bedienung verfolgt.

Auch die Einstellung der zum Betrieb des Kraftfahrzeugs notwendiger Funktionen über Touchscreen (hier: Einstellung des Wischintervalls des Scheibenwischers) ist daher nur gestattet, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden ist".Damit lehnte das OLG die Rechtsbeschwerde des Tesla-Fahrers gegen das Urteil ein Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 22. August 2019 kostenpflichtig als unbegründet ab.

Auch die Bedienung eines eingebauten Touchscreens kann verboten sein

Das hatte den Tesla-Fahrer am 22.08.2019 wegen "vorschriftwidrigen Benutzens eines elektronischen Gerätes nach § 23 Abs.1a StVO" zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt und ihm ein einmonatiges Fahrverbot aufgebrummt. Der Mann war am 15.03.2019 abends von der Bundesstraße 36 abgekommen, in eine Böschung gefahren und gegen mehrere Bäume gefahren. Nach Auffassung des Gerichts deshalb, weil er "den fest neben dem Lenkrad über der Mittelkonsole des Fahrzeugs installierten Berührungsbildschirm (Touchscreen) benutzt (hat), um so die Intervalle des bereits wegen starken Regens eingeschalteten Scheibenwischers einzustellen. Aufgrund nicht angepasster Blickzuwendung auf den Bildschirm und der damit verbundenen Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen kam der Betroffene bei regennasser Fahrbahn und starkem Regen jedoch von der Fahrbahn nach rechts ab". Dabei ist das Amtsgericht in seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass der Betroffene bei "Beachtung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt den dabei entstandenen Sachschaden hätte vorhersehen und verhindern können".

Dieses vom OLG Karlsruhe bestätigte Urteil dürfte auch bei Autoherstellern Aufmerksamkeit erregen. Denn das Amtsgericht hat den im Tesla "fest installierten Berührungsbildschirm (Touchscreen) als ein elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO angesehen". Der Scheibenwischer lässt sich bei Tesla zwar am Lenkrad ein- und ausschalten, die Einstellung der Intervalle funktioniert aber über ein Untermenü im Touchscreen, wo der Fahrer zwischen fünf Einstellungen wählen kann. Das erfordert laut der Richter deutlich mehr Aufmerksamkeit als die Bedienung des Scheibenwischer mit den "herkömmlichen Armaturen".Nicht nur Infotainment-Bedienung lenkt ab.

Der verunfallte argumentierte in seiner Beschwerde gegen die Einstufung des Touchscreens im Tesla als elektronisches Gerät, weil er den Geschwindigkeitsregler des Scheibenwischers als "sicherheitstechnisches Bedienteil" betrachtet. Aber das Gericht verwarf das eben mit Hinweis auf § 23 Abs.1a Satz 1 StVO. Demnach darf Fahrer "ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist".

Das OLG begründet ausführlich, warum auch der fest eingebaute Touchscreen im juristischen Sinne ein elektronisches Gerät ist. Daher sind eben auch die Bedingungen unter b) maßgeblich. Und eine "angepasste Blickzuwendung" reicht eben bei einem Untermenü mit fünf Wahlmöglichkeiten nicht aus, die "entsprechende Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen ist nach Auffassung des Gerichts zu lang. Daher könnte das Urteil für ein Umdenken bei den Innenraum Designern der Autohersteller sorgen, wenn es ums Knöpfe Sparen und immer mehr Touchscreens geht. Denn letztlich machen sich die Kunden potenziell strafbar, wenn sie während der Fahrt Einstellungen in Menüs vornehmen.

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Tesla Cybertruck interieur

Tesla Model 3: So funktioniert die Steuerung über nur einen Touchscreen

Der Tesla Model 3 hat keine Armaturen – zugunsten eines einzigen 15 Zoll großen Displays. Selbst für die Scheibenwischer braucht es das Display.

Mit einem Einstiegspreis von rund 35.000 US-Dollar ist das Model 3 das bislang günstigste von Tesla gebaute Auto. Zumindest optisch möchte der Hersteller den Eindruck erwecken, der Käufer erhalte auch für den kleineren Preis eine vollausgestattete Limousine. Im Innenraum hat Tesla aber den Rotstift angesetzt. So spart der Autobauer das Display, das im Model S und Model X hinter dem Lenkrand unter anderem die Geschwindigkeit anzeigt, ein. Stattdessen werden sämtliche Details zur Fahrt auf einem 15-Zoll-Touchscreen rechts neben dem Lenkrad dargestellt, über den der Fahrer auch diverse Funktionen bedient.

Das Tesla Touchscreen für fast alle Funktionen

Tesla führt tatsächlich alles auf das eine Display aus. So kann der Fahrer mit dem üblichen Schalthebel rechts am Lenkrad durch die Einstellungsmöglichkeiten (Parken, Rückwärtsgang, Leerlauf Fahren) des Automatikgetriebes wechseln: Einmal nach oben drücken, schaltet in den Rückwärtsgang, einmal nach unten drücken auf "Drive". Aber nur auf dem Display wird angezeigt, ob der Hebel nun auf Parkmodus oder im Leerlauf steht. Bei anderen Autos des Herstellers wird diese Info permanent auf dem Screen hinter dem Lenkrad angezeigt.

Direkt rechts unter der Anzeige für den eingelegten Gang geben ein Batteriesymbol und die Anzahl an verbleibenden Meilen Aufschluss über die Distanz, die Ihr noch bis zur nächsten Stromladung zurücklegen könnt. Darunter wiederum zeigt das Display die erlaubte Höchstgeschwindigkeit an. Um diese zu erkennen, scannt das Auto mit Hilfe einer Kamera die Umgebung nach Verkehrsschildern ab. Was in diesem Video nicht erklärt wird: Natürlich zeigt der Bildschirm auch die Geschwindigkeit an, wenn man gerade nicht einen Rückwärtsgang eingelegt hat.