Jedes Jahr stehen viele Autohalter vor der Frage, wie sie ihr Auto entsorgen können. Ob das Auto einfach alt ist, nicht mehr über den TÜV kommt oder durch einen Unfall als Totalschaden eingestuft wird: Ein Auto, das für den Straßenverkehr nicht mehr geeignet ist muss entsorgt werden. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie dafür haben.
Ein Auto, das nicht mehr fahrbereit ist, an Bastler verschenken scheint sinnvoll, denn so können noch Ersatzteile verwendet werden. Das ist aber unter Umständen unzulässig: Wird das Auto zu diesem Zweck verschenkt, kann es als unsachgemäße Entsorgung eingestuft werden. Und damit handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, da gegen das Abfallgesetz verstoßen wird. Es kann sogar eine Straftat daraus werden, sollten bei der Entnahme der Teile Flüssigkeiten wie Kühl- und Kältemittel für Klimaanlagen, Motoröl oder Brems- und Batterieflüssigkeiten des Fahrzeugs in den Boden gelangen.
Nach der Altfahrzeugverordnung darf man sein Fahrzeug nur bei zugelassenen Annahmestellen entsorgen. Verschenken kommt also nur in Frage, wenn das Auto wieder fahrbereit gemacht werden kann oder durch den neuen Halter nach der Entnahme von Ersatzteilen der Rest des Kfzs ordentlich verschrottet wird.
Wenn es zu Fehlern beim Verschenken kommt, haftet der letzte Autohalter. Daher sind ein paar Dinge bei der Überlassung zu beachten:
Dafür müssen Sie das Kennzeichen, Name und Anschrift des Beschenkten und eine Bestätigung abgeben, dass die Zulassungsbescheinigungen eins und zwei (ehemals Fahrzeugschein und
Fahrzeugbrief) übergeben wurden.
In manchen Fällen kann auch der vorherige Halter noch haftbar gemacht werden. Ein Urteil des OLG Celle bestätigt die Haftung des vorherigen Halters, obwohl er sogar einen Vertrag geschlossen hatte. Verschenken Sie Ihr Fahrzeug daher nur, wenn Sie sicher sind, dass es zulässig ist und das Fahrzeug nicht unsachgemäß entsorgt wird. Der scheinbar leichte Weg, sein altes oder defektes Fahrzeug kostenlos weiter zu geben, ist im Detail doch nicht so leicht.
Bei einer professionellen Autoverschrottung werden dem Fahrzeug ebenfalls verwertbare Teile entnommen. Diese werden als Ersatzteile wieder
angeboten und von anderen Fahrzeugbesitzern gerne genutzt. Was übrig bleibt wird platzsparend gepresst, um dann im Recycling-Verfahren weiter verarbeitet zu werden. Denn Fahrzeuge enthalten viel Metall, das als Rohstoff wieder gewonnen wird. Metall kann sehr gut wieder aufbereitet werden.
Sie können Ihr Auto dafür direkt zu einem Autoverwerter bringen. Ist Ihr Auto nicht mehr fahrbereit, nehmen Sie einen Anbieter für Autoverschrottung in Anspruch. Dieser kommt zu Ihnen, transportiert das Fahrzeug ab und überführt es anschließend zur ordentlichen Entsorgung an einen Autoverwerter für Sie. Dieser Service kostenlos. Ihnen entstehen keine Kosten und Sie sparen den Aufwand, Ihr Fahrzeug selbst abzutransportieren. Zusätzlich ist eine ordentliche Entsorgung sichergestellt. Sie tragen also nicht das Risiko wie beim Verschenken eines Fahrzeugs. Bei Bedarf erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, der die sachgerechte Entsorgung bescheinigt.
Seit 2007 sind Hersteller von Autos verpflichtet, Fahrzeuge zur Entsorgung zurück zu nehmen. Mit der Rückgabe eröffnet sich für Autobesitzer eine dritte unkomplizierte Möglichkeit der Autoentsorgung. Diese bietet sich vor allem an, wenn Ihr Fahrzeug noch zugelassen und fahrbereit ist. Muss Ihr Fahrzeug abgeholt werden, tragen Sie als Halter nämlich die Kosten für den Abtransport.
Um die Altfahrzeugrücknahme zu nutzen, wenden Sie sich an einen Vertragshändler oder eine Vertragswerkstatt des jeweiligen Herstellers. Einige Autohersteller bieten Hotlines an, die Ihnen bei der Suche nach einer Annahmestelle behilflich sind. So finden Sie einfach die Annahmestellen vor Ort heraus und können den Ablauf der Rückgabe absprechen.
Ist Ihr Auto grundsätzlich noch in einem guten Zustand, ist eine vierte Möglichkeit der private Verkauf. Hier für können Sie Anzeigen in lokalen Zeitungen oder Online-Plattformen nutzen. Es findet sich möglicherweise ein Käufer, der die Reparatur durchführen assen möchte oder selbst übernehmen kann. Wie auch beim Verschenken, beachten Sie ein paar Regeln, um nicht in einer späteren Haftung zu sein
Sofern es sich um einen Unfallwagen handelt, gelten besondere Vorgaben. Als Verkäufer sind Sie verpflichtet, Auskunft über die Unfallschäden zu geben, am besten mit Unterlagen eines Gutachters oder einer Werkstatt. Als Käufer kommen zudem Autohändler in Frage, die Fahrzeuge ins Ausland exportieren. Denn viele Autos, die für den deutschen Markt nicht mehr attraktiv sind, werden in anderen Ländern noch gerne genutzt. Allerdings gelten auch hier Regeln, um einen unsachgemäße Entsorgung zu verhindern. Der Export von Schrottautos ist nicht gestattet, es muss sich um einen Gebrauchtwagen handeln. Diese Einschätzung wird ein erfahrener Autohändler vornehmen.
Je nach Zustand bieten sich also verschiedene Möglichkeiten, Ihr Fahrzeug zu entsorgen. Die Entscheidung wird vor allem dadurch bestimmt, ob Ihr Fahrzeug noch fahrbereit ist und wie viel Zeit Sie in die Entsorgung investieren möchten.