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Urteil des Monats Juni

4 C 318/19 Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Jülich Verkündet am 08.06.2020 Kuhl, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit Klägers, Prozessbevollmächtigte: gegen Beklagte, Prozessbevollmächtigte: hat das Amtsgericht Jülich im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 15.05.2020 durch die Richterin Menzel für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.258, 72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2019 zu zahlen sowie den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 492,54 € freizustellen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.